Nutzungskonzept der TSG Calbe (Saale) e. V. Abteilung Fußball für Trainings- und Wettkampfbetrieb auf der Sportanlage: Sportplatz Heger
Anpassung an die 10. SARS-CoV-2-EindV ab 08.03.2021
Dieses Nutzungskonzept ermöglicht nach der Schließung der Sportanlagen die schrittweise Öffnung des Sportplatzes Heger unter Auflagen für den vereinsbasierten Trainingsbetrieb sowie Wettkampfbetrieb. Es gilt vorbehaltlich der aktuellen SARS-CoV-2-EindV des Landes Sachsen-Anhalt sowie anderweitiger gesetzlicher oder behördlicher Einschränkungen.
Die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten der Nutzenden in Anwesenheitslisten erfolgt ausschließlich zur Nachverfolgung möglicher Corona-Infektionsketten. Die Listen werden vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung aufbewahrt und auf behördliches Verlangen, insbesondere bei Corona-Verdachtsfällen, an die zuständigen Ämter zu diesem Zweck herausgegeben.
Sollten Nutzende hiermit und mit den Regelungen des Nutzungskonzepts nicht einverstanden sein, ist die Teilnahme an der Veranstaltung untersagt, da es sich um eine behördliche Auflage handelt. Der Verein ist auf Grund seines Hausrechts berechtigt, infektionsverdächtige Personen sowie Personen, die gegen diese Regelungen des Nutzungskonzepts verstoßen, von der Teilnahme und dem Aufenthalt auf der Sportanlage auszuschließen.
Das Nutzungskonzept umfasst einen Hygiene- und Organisationsplan. Diese orientieren sich streng an den Vorgaben der aktuellen 10. SARS-CoV-2-EindV, an den Leitplanken des DOSB sowie an den wichtigsten Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und den Hinweisen des FSA.
Hygiene – und Organisationsplan
Organisatorische Maßnahmen des Vereins für Trainings- und Wettkampfbetrieb:
- Ernennung eines/r Corona-Beauftragten, dieser sowie die Abteilungsleitung sorgen für Sicherstellung der Auflagen
- Information der Mitglieder über Nutzungskonzept / Hygiene- und Organisationsplan
- Aushänge auf der Vereinsanlage
- Belehrung vor Ort
- Am Trainings- und Wettkampfbetrieb werden ausschließlich Personen teilnehmen, welche sich an die Vorgaben zur Umsetzung des Sicherheits- und Hygienekonzeptes auf der Anlage halten.
- Bereitstellung und Sammlung von Anwesenheitslisten.
- Bereitstellung von Desinfektionsmitteln zur Hand- und Flächenhygiene, Einmalhandtüchern, Seife.
- Markierung von Bereichen, Abständen
- Platzierung des Zubehörs, Spiel- und Trainingsmaterials nach den Abstandsregelungen, 1 x täglich Desinfektion seitens des Vereins
- Erstellung eines Nutzungsplanes/Trainingsplans
Aufenthalt der Nutzenden auf der Anlage:
- Personen mit Anzeichen einer Covid-19-Erkrankung (erhöhte Temperatur, allgemeine Schlappheit, trockener Husten, grippeähnliche Symptome) ist der Zutritt zur Anlage nicht gestattet. Treten die Anzeichen während des Aufenthalts auf der Anlage erstmalig auf, ist die Anlage sofort zu verlassen und ein/e Arzt/Ärztin zu konsultieren.
- Personen, die in den letzten 14 Tagen im Ausland waren oder/und Kontakt zu Auslandsrückkehrer*innen oder zu Covid-19-Infizierten hatten, ist der Zutritt zur Anlage ebenfalls nicht gestattet.
- zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten
- Kontakte außerhalb der Trainings- und Wettkampfzeiten sowie der Aufenthalt auf der Anlage sind auf ein Minimum zu beschränken
- ggf. freiwillige Nutzung von Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der reinen Trainings- und Wettkampfzeiten
- Einhaltung der Hygiene-Tipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Sämtliche Nutzende der Sportanlage werden in Anwesenheitslisten erfasst
- Gastronomie:Der Betreiber der „Gaststätte“ handelt eigenverantwortlich.
Umkleidekabinen/Sanitäranlagen/Toiletten:
- Umkleidekabinen sind nutzbar mit Mindestabstand von 1,5 m und der Anweisungen in geschlossenen Räumen
- Duschen geöffnet mit Einhaltung der allgemeinen Hygienevorgaben
- Toiletten und Waschmöglichkeiten bleiben geöffnet, dann:
–> Achtung: Einhaltung der Abstands- u Hygienevorschriften u. max. Personenzahl beachten
–> Achtung: Betreten und Verlassen der Räume nur zeitlich versetzt
–> Am Eingang werden zusätzliche Desinfektionsmöglichkeiten angeboten.
–> Einweghandtücher statt waschbarer Handtücher werden eingesetzt
Fußballplätze:
- zusätzliche Desinfektionsmöglichkeiten werden direkt an den Eingängen zu den Plätzen bereitgestellt
- es befinden sich maximal 20 Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und 1 Trainer auf einem Fußballplatz
- Personen über 18 Jahre dürfen maximal zu 5. auf dem Sportplatz trainieren
Maßnahmen auf dem Platz:
- Kontakte zu anderen Personen über die Nutzung von Pflegegeräten vermeiden
- Sitzbänke / Stühle werden in entsprechendem Abstand von 1,5 m seitlich des Platzes weit auseinander gestellt
- Besonders strenge Hygieneanforderungen gelten für alle benutzten Sport- und Trainingsgeräte. Soweit diese von wechselnden Personen genutzt werden, sind sie regelmäßig zu desinfizieren.
Trainingsbetrieb:
- max. 20 Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und 1 Trainer
- maximal 5 Erwachsene mit einem Trainer
- während des Trainings ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten
- Trainingsgruppen Minderjähriger betreten nur im Beisein eines/einer Trainers/-in den Platz
- naher Kontakt zu Trainierenden vermeiden
- Selbstverständlich: Verzicht auf Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale
Im Rahmen der Vorbereitung und Planung der Wettkämpfe sind folgende Punkte seitens der Vereine und Spieler*innen zu gewährleisten:
Wettkampfbetrieb:
- Einhaltung des Mindestabstandes sowie der vorgegebenen Hygieneregeln
- Versorgung (Essen, Trinken) nur mit vorheriger Absprache der Mannschaften (verantwortliche Personen werden vorab festgelegt)
- alle Spielenden sind namentlich im Spielberichtsbogen erfasst
- bei Anzeichen einer Erkrankung wird der Zugang der Anlage verweigert
- Zuschauer sind gestattet, unter Einhaltung der Abstand- und Hygieneregeln laut 10. SARS-CoV-2-EindV
- Duschen / Toiletten sind geöffnet unter Einhaltung des 10. SARS-CoV-2-EindV
- Benutzung der Platzpflegegeräte ausschließlich durch Heimmannschaft
- Verzicht auf Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale
- Allgemein: Einhaltung der 10. SARS-CoV-2-EindV
Vorbereitung: Der Verein stellt durch geeignete organisatorische Maßnahmen die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicher. Die Mitglieder sowie Platzwart*innen, Trainer*innen, Mannschaftsführer*innen des Vereins werden vorab über die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie über die Maßnahmen zur Einhaltung auf dem Vereinsgelände informiert. Es werden ausreichend gut sichtbare Aushänge/Aufsteller auf dem Vereinsgelände positioniert.
Der/die Mannschaftsführer*in der Heim-Mannschaft setzt sich spätestens 2 Tage vor dem angesetzten Spieltermin mit dem/der Mannschaftsführer*in der Gast-Mannschaft in Verbindung, um die Besonderheiten des Spieltags zu klären:
- Kontaktinformationen des/der Corona-Beauftragten
- Treffpunkt und Wartebereiche auf der Anlage
- Gastronomische Versorgung
- Hygienemaßnahmen vor Ort
- Umkleide- und Duschmöglichkeiten
Anreise: Die Anreise erfolgt eigenverantwortlich.
Ankunft: Auf eine Begrüßung mit Handschlag etc. sollte verzichtet werden. Die Heim Mannschaft informiert die Gäste über die lokalen Bedingungen (Toiletten, Desinfektionsmöglichkeiten, Wartebereiche, etc.).
Wartebereich: Allen beteiligten Personen steht ein ausreichend großer Wartebereich zur Verfügung steht.
Wettkampf: Es wird empfohlen, Bereiche der Anlage, auf denen ein Wettbewerb ausgetragen wird, zu kennzeichnen. Dieses dient zur Orientierung für Zuschauende und Besuchende.
Gäste/Zuschauende: Diese erhalten nach der aktuellen Verordnung Zutritt auf der Anlage (Höchstgrenzen beachten). Pressevertretende müssen den Anweisungen der Heim Mannschaft (Mannschaftsführer*innen, Vorstand, Corona-Beauftragte/r) Folge leisten.
Spielberichtsbogen: Der Bogen ist vor Spielbeginn getrennt durch beide Mannschaftsführer*innen auszufüllen. Eigene Stifte werden hier empfohlen.
Bälle: Das Berühren der Fußbälle während des Spiels durch die Spielenden ist kein wahrscheinlicher Infektionsweg und daher als unbedenklich einzustufen. Die üblichen Hygieneregeln sind zu beachten.