Trainings- und Wettkampfbetrieb der Fußballer bis 21.09.2021 untersagt

Aufgrund mehrerer Corona-Neuinfektionen in Reihen der Fußballer der TSG Calbe hat die Stadt Calbe den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Fußballabteilung der TSG Calbe vorerste bis zum 21. September 2021 untersagt.


“Blau-Weißes”-Fußballferiencamp ein voller Erfolg

Eine komplette Woche nur mit dem Fußball unterwegs, die Freunde treffen und fleißig gemeinsam kicken, viel besser kann wohl eine Ferienwoche im jungen Alter nicht klingen.

Mitte August haben die Fußballer der TSG Calbe gemeinsam mit dem 1. FC Magdeburg und dem Projekt “Demokratie leben!” eigens ein Fußballferiencamp im Calbenser Hegerstadion organisiert. Insgesamt 34 Jung-Kicker hatten sich mit reichlich glänzenden Augen zusammen gefunden, viele aus Calbe und der näheren Umgebung, aber auch Spieler aus Barleben, Atzendorf und Magdeburg. Für die anwendenden FCM-Trainer war es letztlich eine logische Konsequenz sich in Calbe zu engagieren, da in den zurückliegenden Jahren viele TSG-Kicker das Angebot der Fußballferienschule des FCM in Magdeburg wahrgenommen hatten. Julian Friedrich vom FCM war im Nachgang dann auch voll des Lobes für die reibungslose Organisation und die super Zusamenarbeit, eine Wiederholung im nächsten Jahr soll in jedem Fall fest geplant werden.

Das Wochenprogramm war dabei üppig gefüllt, viele verschiedene Stationen boten fortwährend tolle Abwechslungen, standen, beispielsweise Passspiel, Kopfball, Torschuss mit festen Zielvorgaben, viele unterschiedliche Spielformen, Dribbling und Ballbehandlungsaufgaben.

Mit den Worten “das war einfach geil” beschrieben die Kicker das Highlight am Mittwochvormittag. Mit vier Kleinbussen ging es in die Landeshauptstadt in die MDCC-Arena. Bei einer ausführlichen Stadionführung konnten sich die Jung-Fußballer die VIP-Bereiche, die Kabinen und die Auswechselbänke im Stadion des Drittligisten anschauen. Natürlich durfte auch das Singen im Block U nicht fehlen. Mit Andreas Müller, Adrian Malachowski und Connor Krempicki nahmen sich in der Folge noch drei Profis des 1. FC Magdeburg Zeit, um sowohl die Autogrammwünsche zu erfüllen, aber auch die vielen Fragen zu beantworten. Nachmittags stand dann aber natürlich noch einmal Training im Calbenser Hegerstadion auf dem Programm.

Zum Ende der Fußballwoche war am Freitag noch einmal viel Einsatz und Engagement gefordert, um beim großen Turnier mit dem eigenen Team möglichst erfolgreich zu sein. Nahezu ununterbrochen konnte man dabei schon in größerer Entfernung zum Heger den jeweiligen Torjubel der Jugendkicker vernehmen. Zum Abend fand ein gemütliches gemeinsames Grillen mit den Eltern zum schönen Abschluss einer aufregenden Woche rund um den “Blau-Weißen” Fußball statt.


Hygienekonzept zum Trainings- und Spielbetrieb

Nutzungskonzept der TSG Calbe (Saale) e. V. Abteilung Fußball für Trainings- und Wettkampfbetrieb auf der Sportanlage: Sportplatz Heger

Anpassung an die 10. SARS-CoV-2-EindV ab 08.03.2021

Dieses Nutzungskonzept ermöglicht nach der Schließung der Sportanlagen die schrittweise Öffnung des Sportplatzes Heger unter Auflagen für den vereinsbasierten Trainingsbetrieb sowie Wettkampfbetrieb. Es gilt vorbehaltlich der aktuellen SARS-CoV-2-EindV des Landes Sachsen-Anhalt sowie anderweitiger gesetzlicher oder behördlicher Einschränkungen.

Die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten der Nutzenden in Anwesenheitslisten erfolgt ausschließlich zur Nachverfolgung möglicher Corona-Infektionsketten. Die Listen werden vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung aufbewahrt und auf behördliches Verlangen, insbesondere bei Corona-Verdachtsfällen, an die zuständigen Ämter zu diesem Zweck herausgegeben.

Sollten Nutzende hiermit und mit den Regelungen des Nutzungskonzepts nicht einverstanden sein, ist die Teilnahme an der Veranstaltung untersagt, da es sich um eine behördliche Auflage handelt. Der Verein ist auf Grund seines Hausrechts berechtigt, infektionsverdächtige Personen sowie Personen, die gegen diese Regelungen des Nutzungskonzepts verstoßen, von der Teilnahme und dem Aufenthalt auf der Sportanlage auszuschließen.

Das Nutzungskonzept umfasst einen Hygiene- und Organisationsplan. Diese orientieren sich streng an den Vorgaben der aktuellen 10. SARS-CoV-2-EindV, an den Leitplanken des DOSB sowie an den wichtigsten Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und den Hinweisen des FSA.

Hygiene – und Organisationsplan

Organisatorische Maßnahmen des Vereins für Trainings- und Wettkampfbetrieb:

  • Ernennung eines/r Corona-Beauftragten, dieser sowie die Abteilungsleitung sorgen für Sicherstellung der Auflagen
  • Information der Mitglieder über Nutzungskonzept / Hygiene- und Organisationsplan
  • Aushänge auf der Vereinsanlage
  • Belehrung vor Ort
  • Am Trainings- und Wettkampfbetrieb werden ausschließlich Personen teilnehmen, welche sich an die Vorgaben zur Umsetzung des Sicherheits- und Hygienekonzeptes auf der Anlage halten.
  • Bereitstellung und Sammlung von Anwesenheitslisten.
  • Bereitstellung von Desinfektionsmitteln zur Hand- und Flächenhygiene, Einmalhandtüchern, Seife.
  • Markierung von Bereichen, Abständen
  • Platzierung des Zubehörs, Spiel- und Trainingsmaterials nach den Abstandsregelungen, 1 x täglich Desinfektion seitens des Vereins
  • Erstellung eines Nutzungsplanes/Trainingsplans

 

Aufenthalt der Nutzenden auf der Anlage:

  • Personen mit Anzeichen einer Covid-19-Erkrankung (erhöhte Temperatur, allgemeine Schlappheit, trockener Husten, grippeähnliche Symptome) ist der Zutritt zur Anlage nicht gestattet. Treten die Anzeichen während des Aufenthalts auf der Anlage erstmalig auf, ist die Anlage sofort zu verlassen und ein/e Arzt/Ärztin zu konsultieren.
  • Personen, die in den letzten 14 Tagen im Ausland waren oder/und Kontakt zu Auslandsrückkehrer*innen oder zu Covid-19-Infizierten hatten, ist der Zutritt zur Anlage ebenfalls nicht gestattet.
  • zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten
  • Kontakte außerhalb der Trainings- und Wettkampfzeiten sowie der Aufenthalt auf der Anlage sind auf ein Minimum zu beschränken
  • ggf. freiwillige Nutzung von Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der reinen Trainings- und Wettkampfzeiten
  • Einhaltung der Hygiene-Tipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
  • Sämtliche Nutzende der Sportanlage werden in Anwesenheitslisten erfasst
  • Gastronomie:Der Betreiber der „Gaststätte“ handelt eigenverantwortlich.

Umkleidekabinen/Sanitäranlagen/Toiletten:

  • Umkleidekabinen sind nutzbar mit Mindestabstand von 1,5 m und der Anweisungen in geschlossenen Räumen
  • Duschen geöffnet mit Einhaltung der allgemeinen Hygienevorgaben
  • Toiletten und Waschmöglichkeiten bleiben geöffnet, dann:

–> Achtung: Einhaltung der Abstands- u Hygienevorschriften u. max. Personenzahl beachten

–> Achtung: Betreten und Verlassen der Räume nur zeitlich versetzt

–> Am Eingang werden zusätzliche Desinfektionsmöglichkeiten angeboten.

–> Einweghandtücher statt waschbarer Handtücher werden eingesetzt

Fußballplätze:

  • zusätzliche Desinfektionsmöglichkeiten werden direkt an den Eingängen zu den Plätzen bereitgestellt
  • es befinden sich maximal 20 Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und 1 Trainer auf einem Fußballplatz
  • Personen über 18 Jahre dürfen maximal zu 5. auf dem Sportplatz trainieren

Maßnahmen auf dem Platz:

  • Kontakte zu anderen Personen über die Nutzung von Pflegegeräten vermeiden
  • Sitzbänke / Stühle werden in entsprechendem Abstand von 1,5 m seitlich des Platzes weit auseinander gestellt
  • Besonders strenge Hygieneanforderungen gelten für alle benutzten Sport- und Trainingsgeräte. Soweit diese von wechselnden Personen genutzt werden, sind sie regelmäßig zu desinfizieren.

Trainingsbetrieb:

  • max. 20 Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und 1 Trainer
  • maximal 5 Erwachsene mit einem Trainer
  • während des Trainings ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten
  • Trainingsgruppen Minderjähriger betreten nur im Beisein eines/einer Trainers/-in den Platz
  • naher Kontakt zu Trainierenden vermeiden
  • Selbstverständlich: Verzicht auf Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale

 

Im Rahmen der Vorbereitung und Planung der Wettkämpfe sind folgende Punkte seitens der Vereine und Spieler*innen zu gewährleisten:

Wettkampfbetrieb:

  • Einhaltung des Mindestabstandes sowie der vorgegebenen Hygieneregeln
  • Versorgung (Essen, Trinken) nur mit vorheriger Absprache der Mannschaften (verantwortliche Personen werden vorab festgelegt)
  • alle Spielenden sind namentlich im Spielberichtsbogen erfasst
  • bei Anzeichen einer Erkrankung wird der Zugang der Anlage verweigert
  • Zuschauer sind gestattet, unter Einhaltung der Abstand- und Hygieneregeln laut 10. SARS-CoV-2-EindV
  • Duschen / Toiletten sind geöffnet unter Einhaltung des 10. SARS-CoV-2-EindV
  • Benutzung der Platzpflegegeräte ausschließlich durch Heimmannschaft
  • Verzicht auf Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale
  • Allgemein: Einhaltung der 10. SARS-CoV-2-EindV

Vorbereitung: Der Verein stellt durch geeignete organisatorische Maßnahmen die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicher. Die Mitglieder sowie Platzwart*innen, Trainer*innen, Mannschaftsführer*innen des Vereins werden vorab über die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie über die Maßnahmen zur Einhaltung auf dem Vereinsgelände informiert. Es werden ausreichend gut sichtbare Aushänge/Aufsteller auf dem Vereinsgelände positioniert.

Der/die Mannschaftsführer*in der Heim-Mannschaft setzt sich spätestens 2 Tage vor dem angesetzten Spieltermin mit dem/der Mannschaftsführer*in der Gast-Mannschaft in Verbindung, um die Besonderheiten des Spieltags zu klären:

  • Kontaktinformationen des/der Corona-Beauftragten
  • Treffpunkt und Wartebereiche auf der Anlage
  • Gastronomische Versorgung
  • Hygienemaßnahmen vor Ort
  • Umkleide- und Duschmöglichkeiten

Anreise: Die Anreise erfolgt eigenverantwortlich.

Ankunft: Auf eine Begrüßung mit Handschlag etc. sollte verzichtet werden. Die Heim Mannschaft informiert die Gäste über die lokalen Bedingungen (Toiletten, Desinfektionsmöglichkeiten, Wartebereiche, etc.).

Wartebereich: Allen beteiligten Personen steht ein ausreichend großer Wartebereich zur Verfügung steht.

Wettkampf: Es wird empfohlen, Bereiche der Anlage, auf denen ein Wettbewerb ausgetragen wird, zu kennzeichnen. Dieses dient zur Orientierung für Zuschauende und Besuchende.

Gäste/Zuschauende: Diese erhalten nach der aktuellen Verordnung Zutritt auf der Anlage (Höchstgrenzen beachten). Pressevertretende müssen den Anweisungen der Heim Mannschaft (Mannschaftsführer*innen, Vorstand, Corona-Beauftragte/r) Folge leisten.

Spielberichtsbogen: Der Bogen ist vor Spielbeginn getrennt durch beide Mannschaftsführer*innen auszufüllen. Eigene Stifte werden hier empfohlen.

Bälle: Das Berühren der Fußbälle während des Spiels durch die Spielenden ist kein wahrscheinlicher Infektionsweg und daher als unbedenklich einzustufen. Die üblichen Hygieneregeln sind zu beachten.


Rückblick in die Historie – 2000 – Neues Sportlerheim

Volksstimme-Bericht aus dem April 2000 (Teil 1).

Volksstimme-Bericht aus dem April 2000 (Teil 1).

Volksstimme-Bericht aus dem April 2000 (Teil 2).

Volksstimme-Bericht aus dem April 2000 (Teil 2).

Volksstimme-Bericht aus dem April 2000 (Teil 3).

Volksstimme-Bericht aus dem April 2000 (Teil 3).


Schließung aller Sportstätten der Stadt Calbe/Saale

Gemäß § 8 Absatz 1 der Neunten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmungder Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 15. Dezember 2020 ist der Sportbetrieb auf und in allenöffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen.

Demnach sind folgende Sportstätten zunächst im Zeitraum vom 11.01.2021 bis 31.01.2021 für den Sportbetrieb geschlossen:

  • Bootshaus
  • Lessing Sporthalle
  • Reitplatz
  • Sporthalle Heger
  • Sportplatz Heger
  • Tennisanlage
  • Zuckerfabrik

Sollte die Nutzung der Sportstätten wieder möglich sein, werden diese durch die Stadt Calbe (Saale) für den Trainingsbetrieb unaufgefordert und kurzfristig wieder freigegeben.

[…]

Sven Hause

Bürgermeister der Stadt Calbe (Saale)


Schließung aller Sportstätten der Stadt Calbe/Saale

Gemäß § 8 Absatz 1der Neunten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmungder Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 15. Dezember 2020ist der Sportbetrieb auf und in allenöffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen.

Demnach sind folgende Sportstätten zunächst im Zeitraum vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 für den Sportbetrieb geschlossen:

  • Bootshaus
  • Lessing Sporthalle
  • Reitplatz
  • Sporthalle Heger
  • Sportplatz Heger
  • Tennisanlage
  • Zuckerfabrik

Sollte die Nutzung der Sportstätten wieder möglich sein, werden diese durch die Stadt Calbe (Saale) für den Trainingsbetrieb unaufgefordert und kurzfristig wieder freigegeben.

[…]

Sven Hause

Bürgermeister der Stadt Calbe (Saale)


Neue LED-Flutlichtanlage für den Hartplatz

Auf dem Gelände des Sportplatz Heger in Calbe (Saale) konnte dieser Tage die neue Flutlichtanlage für einen Trainingsplatz der Fußballer von der TSG Calbe in Betrieb genommen werden.

„Hier haben wir im II. Quartal 2020 ganz schnell reagiert, als das Land den Aufruf zu einem Fördermittelprogramm vornahm“, sagte Bürgermeister Sven Hause.

Mit großem Erfolg wurden im Haushaltsjahr 2019 Landesmittel in Höhe von zwei Millionen Euro für Maßnahmen bis 50.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 100% bereitgestellt. Allerdings war die damalige Antragstellung der Saalestadt nicht von Erfolg gekrönt. Dafür gab es auch einen plausiblen Grund, denn die eingereichten Anträge überstiegen das zur Verfügung stehende Haushaltsvolumen erheblich, sodass über 300 Anträge wegen fehlender Haushaltsmittel vom Land abgelehnt werden mussten.

„Das hat uns nicht entmutigt, denn die Umstellung der Sportplatzbeleuchtung auf dem Heger haben wir bereits länger auf der Agenda, nur eben kein eigenes Geld zur Umsetzung“, so Hause.

Aber auch beim Land Sachsen-Anhalt war man sich im Rahmen der Kommission „Sport stärkt Heimat“ der Bedeutung einer intakten Sportinfrastruktur für das ländliche Gemeinwesen bewusst. Deshalb wurden in diesem Jahr zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. Euro zur Förderung der Sportinfrastruktur im ländlichen Raum zur Verfügung gestellt.

Abweichend von der bestehenden Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus konnten somit Maßnahmen bis zu 50.000 Euro (zuwendungsfähige Ausgaben) mit einer Förderquote bis zu 100% gefördert werden. Priorität bei der Förderung hatte die Sanierung von Sportstätten im Breitensport.

Daher nahm die Stadt Calbe einen zweiten Anlauf und verzeichnete einen Teilerfolg. Es gelang die Aufnahme auf eine Prioritätenliste und Erteilung eines Fördermittelbescheides von rund 24.000 Euro.

v.l. Marcel Huhla (Abteilungsleiter Fußball), Florian Schleußner (Auszubildender der Stadt Calbe) und Bürgermeister Sven Hause nehmen die neue Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Heger in Betrieb. | Foto: Stadt Calbe

v.l. Marcel Huhla (Abteilungsleiter Fußball), Florian Schleußner (Auszubildender der Stadt Calbe) und Bürgermeister Sven Hause nehmen die neue Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Heger in Betrieb. | Foto: Stadt Calbe

Der Bürgermeister weiter: „So konnten zur Verbesserung der Ausleuchtung während des Spiel- und Trainingsbetriebes und zur Verringerung der Energiekosten und CO2-Minderung acht Jahrzehnte alte Lichtmasten zurückgebaut und vier neue moderne Flutlichtmasten mit je einem LED Großflächenstrahler, 414W 50000lm Leistung, errichtet und noch pünktlich vor Jahresende in Betrieb genommen werden“.

Daher dankte er allen Beteiligten für die gute Kooperation und pünktliche Inbetriebnahme. Bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen wurden auch die Auszubildenden der Stadtverwaltung mit einbezogen.

Ganz am Ende aller Anstrengungen ist man jedoch noch nicht, denn die beiden Außenplätze werden außerhalb von Corona-Zeiten fast täglich durchgängig in den Nachmittags- und Abendstunden für den Trainingsbetrieb genutzt. „Auch hier werden wir weiterhin Augen und Ohren offenhalten, um in nächsten Zeit Fördermittel für eine Umstellung einzuwerben. Ich bin da durchaus optimistisch“, sagte Hause abschließend.

Quelle: www.calbe.de


Schließung aller Sportstätten der Stadt Calbe/Saale

Aufgrund der Achten Verordnung über Maßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 15. September 2020, zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 wird gemäß § 8a Absatz 2 im Zeitraum 02. November 2020 bis 30. November 2020 der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen.

Demnach sind folgende Sportstätten im Zeitraum vom 02.11.2020 bis 30.11.2020 für den Sportbetrieb geschlossen:

  • Bootshaus
  • Lessing Sporthalle
  • Reitplatz
  • Sporthalle Heger
  • Sportplatz Heger
  • Tennisanlage
  • Zuckerfabrik

Sollte die Nutzung der Sportstätten wieder möglich sein, werden diese durch die Stadt Calbe (Saale) für den Trainingsbetrieb unaufgefordert und kurzfristig wieder freigegeben.

[…]

Sven Hause

Bürgermeister der Stadt Calbe (Saale)